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   BSG, 27.01.1976 - 8 RU 264/74   

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https://dejure.org/1976,2594
BSG, 27.01.1976 - 8 RU 264/74 (https://dejure.org/1976,2594)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1976 - 8 RU 264/74 (https://dejure.org/1976,2594)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1976 - 8 RU 264/74 (https://dejure.org/1976,2594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Einnierigkeit - Grad der MdE in der Unfallversicherung von 20 vH - Begriff der MdE in der Unfallversicherung und Kriegsopferversorgung

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00

    Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

    Aus diesem Grund zieht das erkennende Gericht zur Begründung der MdE die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (im Folgenden: AHP) heran und stellt ergänzend auf die eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule der Klägerin ab (vgl. in Bezug auf die Methode Urt. d. BSG v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74).

    Jedoch bestehen nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74) grundsätzlich weder rechtlich noch medizinisch fundierte Unterschiede zwischen der MdE-Bemessung im Unfallversicherungs- und im Versorgungsrecht, so dass der Rückgriff auf die AHP jedenfalls solange sachgerecht erscheint, wie sich für das Unfallversicherungsrecht noch keine eigenständigen MdE-Erfahrungswerte herausgebildet haben.

    Das BSG hat in einem Fall, in dem ein Versicherter aufgrund des unfallbedingten Verlustes einer Niere nur noch mittelschwere Arbeiten in geschlossenen Räumen ausführen konnte, eine MdE von mindestens 20 v.H. angenommen (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74); im Vergleich hierzu sind die Erwerbsmöglichkeiten der Klägerin auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt etwa gleichstark eingeschränkt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt im vorliegenden Fall eine MdE von 20 v.H. gerechtfertigt ist.

  • SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen

    Aus diesem Grund zieht das erkennende Gericht zur Begründung der MdE die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (im Folgenden: AHP) heran und stellt ergänzend auf die eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule des Klägers ab ( vgl. Urt. d. BSG v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74).

    Jedoch bestehen nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74) grundsätzlich weder rechtlich noch medizinisch fundierte Unterschiede zwischen der MdE -Bemessung im Unfallversicherungs- und im Versorgungsrecht, so dass der Rückgriff auf die AHP jedenfalls solange sachgerecht erscheint, wie sich für das Unfallversicherungsrecht noch keine eigenständigen MdE - Erfahrungswerte gebildet haben.

    Das BSG hat in einem Fall, in dem ein Versicherter aufgrund des unfallbedingten Verlustes einer Niere nur noch mittelschwere Arbeiten in geschlossenen Räumen ausführen konnte, eine MdE von mindestens 20 v.H. angenommen (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74); im Vergleich hierzu ist der Kläger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärker eingeschränkt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine MdE von 30 v.H. gerechtfertigt ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 13 SB 236/19

    ) von 50 - Feststellungsverfahren - Verschlimmerungsantrag

    Aus der Entscheidung des BSG vom 27.01.1976 (8 RU 264/74) sowie der Kommentierung von Wendler/Schillings folge, dass sich aus der Einnierigkeit durchaus Einschränkungen im Erwerbsleben ergäben und der Einzel-GdB erhöhend zu berücksichtigen sei.

    Das Urteil des BSG vom 27.01.1976 (8 RU 264/74) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auch die allgemeinen Erfahrungssätze über die Bewertung der MdE, die sich zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung gebildet haben, können in regelmäßigen Zeitabständen und müssen gegebenenfalls bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen daraufhin geprüft werden, ob sie den technischen Entwicklungen und den Änderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie gewandelten sozialmedizinischen Anschauungen und neuen sozialmedizinischen Erkenntnissen anzupassen sind (vgl BSG 27.1.1976 8 RU 264/74 = SozR 2200 § 581 Nr. 6) .
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet das Prinzip der abstrakten Schadensberechnung, daß die als Rente zu zahlende Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten vor und nach dem Unfall zu bemessen ist (BSG 21, 63, 67 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; vom 27. Januar 1976 - 8 RU 264/74 - SozR 2200 Nr. 6 zu § 581 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - L 13 SB 381/13

    Streit um die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung als 30

    Aus der Entscheidung des BSG vom 27.01.1976 (8 RU 264/74) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82

    Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet das Prinzip der abstrakten Schadensberechnung, daß die als Rente zu zahlende Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten vor und nach dem Unfall zu bemessen ist (BSGE 21» 63, 67 = SozRRVO § 581. Nr. 1; vom 27. Januar 1976 - 8 RU 264/74 - Sozi 2200 § 581 RVO Nr. 6).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 537/82

    Unfallrente - Versorgungsberechtigter - Nachzahlung - Rentenbetrag - Betriebliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet das Prinzip der abstrakten Schadensberechnung, daß die als Rente zu zahlende Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten vor und nach dem Unfall zu bemessen ist (BSGE 21, 63, 67 = SozR RVO § 581 Bl. Aa 1 Nr. 1; vom 27. Januar 1976 - 8 RU 264/74 - SozR 2200 Nr. 6 zu § 581 RVO).
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 159/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet das Prinzip der abstrakten Schadensberechnung, daß die als Rente zu zahlende Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten vor und nach dem Unfall zu bemessen ist (BSGE 21, 63, 67 = SozRRVO § 581 Nr. 1; vom 27« Januar 1976 - 8 RU 264/74 - SozR 2200 § 581 KVO Nr. 6).
  • LSG Bayern, 09.02.2011 - L 3 U 285/09
    Die MdE ist also der durch die gesundheitlichen (körperlichen, seelischen und geistigen) Folgen des Versicherungsfalls bedingte Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (Kranig in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung, Rz.34 und 35 zu § 56 SGB VII mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.01.1976 - 8 RU 264/74).
  • LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08

    Zur Abgrenzung einer unfallbedingten Verletzung der Schulter von vorbestehenden

  • LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 285/09

    Erleidet ein Versicherter einen Arbeits- oder Wegeunfall, ist die Minderung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 16 U 190/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 9 U 337/05
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 352/81
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 3 U 78/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 14 U 205/09
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.06.1977 - L 4 U 18/76
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.07.1976 - L 3 U 1/76
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